Wir haben das Bestreben nach Substition und Reduktion von CO₂-Emissionen. Zudem kompensieren wir die Treibhausgas-Emissionen, welche aufgrund der Ausübung unserer Geschäftstätigkeit nicht vermieden werden können.
Die Panther-Gruppe ist ein gemäß §1 Abs. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes verpflichtetes Unternehmen und folglich zu dessen Umsetzung nach Artikel 5 Abs.1 LkSG ab dem 01. Januar 2024.
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